Die Studienarbeit untersucht die Dynamik zwischen Berater und Klient im Kontext von Coaching für Führungskräfte. Dabei wird die Beratungssituation detailliert analysiert, um die spezifischen Herausforderungen und Chancen dieser Beziehung zu beleuchten. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für die Interaktion im Coaching-Prozess zu entwickeln und deren Bedeutung für die berufliche Weiterbildung von Führungspersönlichkeiten herauszustellen.
Andreas Wahl Boeken





Aspekte des Wundmanagement bei chronischen Wunden am Beispiel Dekubitus
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Die Fachbereichsarbeit analysiert das Wundmanagement bei Dekubitus und bietet einen umfassenden Einblick in die phasengerechte Wundversorgung. Sie beleuchtet wichtige Aspekte und Kriterien, die bei der Behandlung von Wunden berücksichtigt werden müssen. Ziel ist es, Fachkräfte im Pflegebereich über die korrekten Vorgehensweisen und Herausforderungen im Wundmanagement zu informieren und somit die Qualität der Pflege zu verbessern.
Zum Arbeitsbündnis in einem berufsbezogenen Coaching
Eine videointeraktionsanalytische Exploration sozialer Handlungspraktiken
Das Sozialrecht wird zunehmend als Referenzgebiet für modernes Verwaltungsrecht betrachtet, während die Kooperationsstrukturen im Vertragsarztrecht zunehmend kritisiert werden. Andreas Wahl untersucht diese Strukturen, die Organisationen, Verfahren und Formen der Kooperation zwischen Ärzten und Krankenkassen umfassen. Zunächst werden die Grundlinien der Leistungsstruktur und die Interessenlagen der Versicherten erörtert. Der Fokus liegt auf den Hauptakteuren, den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, und deren Interessenvertretung. Kooperation im Vertragsarztrecht zielt auf einen Interessenausgleich ab. Das Gesetz definiert materielle Ziele für die Kooperation, die jedoch durch spezifische Organisationen und Verfahren strukturiert wird. Die (Kollektiv-)Verträge und Richtlinien des Bundesausschusses stellen Formen kooperativen Rechts dar, die die Leistungsstruktur beeinflussen. Wahl zeigt auf, dass diese Strukturen mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar sind, da kooperative Rechtsetzung grundsätzlich zulässig ist, unabhängig von der Form. Zudem verbietet das Grundgesetz nicht, dass kooperatives Recht externe Auswirkungen auf Personen hat, die nicht über die Verbände vertreten sind. In der sozialen Krankenversicherung sind solche externen Effekte unvermeidlich, weshalb prozedurale Vorkehrungen und eine materielle gesetzliche Kompensation erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewäh