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Wolfgang Kahl

    Umweltprinzip und Gemeinschaftsrecht
    Das Grundrechtsverständnis der postsozialistischen Verfassungen Osteuropas
    Grundkurs Umweltrecht
    Die Schutzergänzungsfunktion von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz
    Die Staatsaufsicht
    Wissenschaft, Praxis und Dogmatik im Verwaltungsrecht
    • Die Verwaltungsrechtsdogmatik befindet sich im Umbruch. Im Mittelpunkt dieses Umbruchs steht nicht zuletzt das Institut der Staatsaufsicht. Die Staatsaufsicht verkörpert seit 200 Jahren einen Grundbegriff des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts, der auf das Engste mit den jeweiligen Vorstellungen vom Staat allgemein zusammenspielt. Wolfgang Kahl untersucht umfassend und systematisch die Begriffs- und Dogmengeschichte der Aufsicht über verselbständigte Verwaltungseinheiten. Dabei analysiert er insbesondere die Stellung der Gemeinden. Aufbauend auf einer verfassungs- und vor allem einer verwaltungsgeschichtlichen Bestandsaufnahme, die eine Darstellung der Entwicklung in den ersten fünfzig Jahren der Bundesrepublik Deutschland mit einschließt, unterbreitet er einen Vorschlag zur Neubestimmung der Staatsaufsicht im kooperativen Staat. Das Interesse von Wolfgang Kahl gilt dabei primär den Grundsatzfragen im Spannungsverhältnis von Staat und Selbstverwaltungsträgern, die gleichsam zu einem Allgemeinen Teil der Staatsaufsicht sowie zu einer Lehre vom gegliederten Staat zusammengeführt werden können.

      Die Staatsaufsicht
    • Der Art. 2 Abs. 1 bildet das Hauptfreiheitsrecht des Grundgesetzes. Trotz ihrer fundamentalen Bedeutung zählt diese Bestimmung jedoch bis heute zu den am wenigsten geklärten Grundrechten. Wolfgang Kahl untersucht Art. 2 Abs. 1 GG unter dem Blickwinkel der Grundrechtskonkurrenzen und greift damit eine der wichtigsten, mit dieser Norm verbundenen Streitfragen auf. Insbesondere am Beispiel des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Schutz der Privatsphäre) beleuchtet er die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und das hierin zum Ausdruck kommende methodische Grundverständnis kritisch. Er erörtert sowohl die Notwendigkeit als auch die dogmatischen Grenzen einer Kategorie der Schutzergänzung durch Art. 2 Abs. 1 GG, bei der das Hauptfreiheitsrecht neben einem an sich einschlägigen speziellen Freiheitsrecht herangezogen wird.

      Die Schutzergänzungsfunktion von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz
    • Dr. Wolfgang Kahl ist wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Politik in München. Dr. Andreas Voßkuhle ist ehemaliger wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg und derzeit Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Beide Herausgeber haben langjährige Erfahrung als Leiter von Kursen über Umweltrecht für Naturwissenschaften und Ingenieure, die in dieses Buch Eingang fanden

      Grundkurs Umweltrecht
    • Der "Zweckverband funktioneller Integration" nach Hans Peter Ipsen.

      Ein Beitrag zur Begriffsgeschichte und zur Finalitätsdebatte in der Europawissenschaft.

      Über die Rechtsnatur der Europäischen Union wird seit langem politisch und wissenschaftlich gestritten; bis heute besteht insoweit kein Konsens. Zahlreiche, sich teils diametral entgegenstehende Konzepte wurden entwickelt, um die Europäischen Gemeinschaften bzw. die Europäische Union begrifflich zu erfassen. Bundesstaatlichen Ansätzen setzte der Hamburger Europarechtler Hans Peter Ipsen die nüchtern-technokratische Beschreibung der Gemeinschaften als »Zweckverbände funktioneller Integration« entgegen. Die vorliegende begriffsgeschichtliche Studie spürt der Genese und der Rezeption der Ipsen’schen Begriffsprägung im In- und Ausland nach und erörtert die Aktualität des »Zweckverbands«-Modells im Kontext aktueller europawissenschaftlicher Finalitätsdebatten, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen »Polykrise«.

      Der "Zweckverband funktioneller Integration" nach Hans Peter Ipsen.
    • Das neue Handbuch ist eine umfassende Edition des Verwaltungsrechts, bestehend aus 12 Bänden, herausgegeben von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen. Es betrachtet das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und analysiert deren Interdependenzen und Interaktionen. Die Bände richten sich an die verwaltungsrechtliche Praxis sowie die Wissenschaft und bereiten den Rechtsstoff enzyklopädisch auf. Sie erschließen die Zusammenhänge zwischen allgemeinen und speziellen Themen und integrieren Detailforschungen. Das Handbuch stellt die positiven rechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts dar, untersucht deren geschichtliche und sonstige Grundlagen und analysiert sie dogmatisch. Zudem wird die europäische und internationale Verzahnung eingehend beleuchtet. Ziel ist es, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene umfassend und verständlich darzustellen. Charakteristisch ist die enge Verbindung von internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht sowie die Berücksichtigung neuer Entwicklungen wie der Digitalisierung. Band V behandelt die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung, analysiert behördliche Entscheidungsspielräume und deren gerichtliche Kontrolle und bietet eine theoretische Fundierung der Handlungsformenlehre mit einem Fokus auf unionsrechtliche Einflüsse

      Maßstäbe und Handlungsformen im deutschen Verwaltungsrecht
    • Die Arbeitsgespräche zum Verwaltungsrecht dienen als institutionalisiertes Forum für den transdisziplinären Dialog zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis über Grundfragen des deutschen und insbesondere europäischen Verwaltungsrechts. Der vorliegende Band dokumentiert die als Spiegelreferate angelegten Vorträge der Auftakttagung. Sie befassen sich neben dem Verhältnis von Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis mit Methoden- und Steuerungsfragen sowie die dem Verhältnis von Verwaltungsrecht und Politik. Der Band richtet sich entsprechend der Ausrichtung der Arbeitsgespräche an Wissenschaftler wie Praktiker des Verwaltungsrechts. Mit Beiträgen von Jan Bergmann, Silvan Eppinger, Klaus F. Gärditz, Wolfgang Kahl, Günter Krings, Clemens Ladenburger, Josef Franz Lindner, Ute Mager, Veith Mehde, Franz Reimer, Klaus Ritgen, Matthias Ruffert, Utz Schliesky, Klaus Schönenbroicher, Christian Waldhoff

      Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis