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Norbert Janz

    Ökonometrische Panelanalysen des Investitionsverhaltens deutscher Aktiengesellschaften
    Fälle und Lösungen zum Versammlungsrecht
    Das Weisungsrecht nach Art. 85 Abs. 3 GG
    Handbuch Versammlungsrecht
    • Handbuch Versammlungsrecht

      Versammlungsfreiheit, Eingriffsbefugnisse, Rechtsschutz

      Zum WerkDas Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot öffentlicher Versammlungen.Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen.Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg eigene Versammlungsgesetze erlassen.Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen im Grundgesetz und der Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit im Versammlungsgesetz des Bundes und der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg.Die versammlungsrechtlichen Pflichten, Verbote und die behördlichen Befugnisse, insbesondere zur Auflösung werden ebenso dargestellt wie das Versammlungsstrafrecht.Ausführungen zum gerichtlichen Rechtschutz runden das Werk ab.Vorteile auf einen Blickklar gegliederte Darstellungmit Ausführungen zu den Gewährleistungen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Menschenrechtskonventionumfassende Auswertung der aktuellen RechtsprechungZielgruppeFür Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien und Sicherheitsbehörden, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaft.

      Handbuch Versammlungsrecht
    • Der Autor analysiert das Verhältnis von Bund und Ländern innerhalb der Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG. Von besonderem Interesse ist die sich aus der Weisungserteilung ergebende innerstaatliche Verwaltungshaftung. Diese Monographie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Klärung föderaler Grundprobleme in Deutschland. Zu Beginn steht nach einer kurzen historischen Betrachtung eine Darstellung des Verwaltungstypus der Bundesauftragsverwaltung. Hiernach werden umfassend Wesen und Struktur des Weisungsrechts nach Art. 85 Abs. 3 GG untersucht und detailliert die Schranken für die Ausübung dieses Ingerenzmittels des Bundes ausgelotet. Es schließt sich das zentrale Problem der Bund-Länder-Haftung an. In diesem Zusammenhang werden zunächst die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen erörtert mit dem Ergebnis, daß einzig Art. 104 a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GG anwendbar ist. Die einzelnen Voraussetzungen dieser Verwaltungshaftungsbestimmung werden umfassend und konzise herausgearbeitet. Nach einer grundlegenden Betrachtung bringt der Verfasser den ermittelten Haftungsmaßstab speziell für die Fallkonstellationen des Bundes resp. eines Landes als Geschädigtem zur Anwendung. Fragen des Rechtsschutzes runden die Arbeit ab. Die Regelung des Art. 104 a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GG erweist sich insgesamt als haftungsrechtlicher rocher de bronze, welcher in allen weisungsgeprägten Verwaltungshaftungsfällen einer föderalen Lastensymmetrie zum Durchbruch gegen unangemessene Haftungsverteilungen verhilft.

      Das Weisungsrecht nach Art. 85 Abs. 3 GG