Jürgen Welp Boeken





Der Tagungsband gibt die Referate wieder, die im Oktober 2001 während der 13. Alsberg-Tagung in Berlin, veranstaltet von dem Deutsche Strafverteidiger e. V. und dem Deutscher Richterbund e. V., gehalten worden sind. Die Themen der Tagung befassen sich mit den Gefährdungen, die von der Netzkriminalität ausgehen und mit den Chancen und Risiken, die mit den Ermittlungen wegen solcher Delikte verbunden sind. Die Autoren: Heinz Fromm, Jens Gruhl, Rainer Spatscheck, Manfred Möhrenschlager und Jürgen Welp. Die Themen der Referate sind für Strafverteidiger, Strafverfolgungsbehörden und Richter von Interesse, die in der Praxis mit Fragen der Netzkriminalität befasst sind. Der Band dokumentiert ferner die Verleihung des Max Alsberg-Preises 2001 an die Redaktion der Zeitschrift Strafverteidiger in persona Prof. Dr. Klaus Lüderssen, Prof. Dr. Reinhold Schlothauer und Dr. Hans-Joachim Weider. Der Deutsche Strafverteidiger e. V. hat mit der Auszeichnung die Tätigkeit der Preisträger für die Zeitschrift Strafverteidiger geehrt, deren Mitbegründer sie waren und die sie redaktionell seit mehr als 20 Jahren betreuen.
Seit der Einführung der digitalen Fernmeldetechnik werden über jede Telekommunikationsbeziehung Datensätze angelegt, die auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden bereitgestellt werden müssen. Diese Daten unterliegen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält jedoch keine klaren Kriterien bezüglich Anlaßtaten, Verdachtsgraden und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformversuche des Gesetzgebers sind gescheitert, und die Geltungsdauer des § 12 FAG ist bis zum 31.12.2001 befristet. Der Autor analysiert den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, beleuchtet verfassungsrechtliche Defizite und formuliert Anforderungen an eine Nachfolgenorm. Dabei behandelt Jürgen Welp die Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit wird hinsichtlich Erforderlichkeit und Angemessenheit geprüft, wobei die Zielwahl-Suche zur Ermittlung unbekannter Anrufer von Bedeutung ist. Abschließend werden die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und deren Entschädigungspflicht erörtert. Welp unterscheidet zwischen Überwachung, die die Telekommunikation beobachtet, und Kontrolle, die die Datenspuren überprüft. Diese Eingriffsformen sind unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung nicht klar