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Hartmut Kreß

    1 januari 1954
    Ethik der Rechtsordnung
    Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
    Ethische Werte und der Gottesgedanke
    Theologische Ethik - Pastoralsoziologie
    Religionsunterricht oder Ethikunterricht?
    Religionsfreiheit als Leitbild
    • Religionsunterricht oder Ethikunterricht?

      Entstehung des Religionsunterrichts Rechtsentwicklung und heutige Rechtslage politischer Entscheidungsbedarf

      • 238bladzijden
      • 9 uur lezen

      Die tiefgreifende Strukturkrise des konfessionellen Religionsunterrichts in Deutschland wird seit dem 19. Jahrhundert kontrovers diskutiert, wobei historische Auseinandersetzungen während der Weimarer Verfassung und des Bonner Grundgesetzes aufgezeigt werden. Aktuelle rechtliche Probleme in den Bundesländern verschärfen die Situation. Das Buch plädiert für notwendige politische Reformen und schlägt vor, den bisherigen Religionsunterricht durch ein Fach für Ethik und Religionskunde zu ersetzen, um den Herausforderungen der modernen Gesellschaft gerecht zu werden.

      Religionsunterricht oder Ethikunterricht?
    • Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?

      Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten

      In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist. Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.

      Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
    • Ethik der Rechtsordnung

      Staat, Grundrechte und Religionen im Licht der Rechtsethik

      Gegenwärtig ist der Staat in eine Legitimationskrise geraten. In der Rechtsordnung zeigen sich Tendenzen der Erosion. Gleichzeitig hat der Rechtsstaat epochale Herausforderungen zu bewältigen, die aus dem heutigen religiös-weltanschaulichen Pluralismus oder aus der Dynamik des technischen Fortschritts resultieren. Was bedeutet dies für die Rechtsethik? Es gilt, die Basis der Rechtsordnung - Menschenwürde und die individuellen Freiheitsrechte - gegenwartsgemäß auszulegen und fortzuentwickeln. Die Funktionen des Rechts sind neu zu durchdenken: Wahrung von Gerechtigkeit und von Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit bei der Gestaltung von Rechtsgütern, Eröffnung tragfähiger Kompromisse und - nicht zuletzt - die Förderung von Toleranz. Kreß erörtert ethische Grundlagen der Rechtsordnung und geht dabei auf Fragen des Religions- und Weltanschauungsrechts, des Gesundheitsrechts und auf andere Rechtsbereiche ein.

      Ethik der Rechtsordnung
    • Staat und Person

      Politische Ethik im Umbruch des modernen Staates

      The state is currently undergoing a crisis, characterized by an erosion of the rule of law and the loss of influence of nation states resulting from globalization. On the other hand, the institution of the state in the cultural and legal history of Germany has been exaggerated and idealized. Theologically, it was regarded as the divine order of creation; philosophers declared it to be a ? moral person=; the modern judicial theory of the state raised it to the status of ? state person=. This book analyses the central ideas in the interpretation of the state since the Renaissance and Reformation for present-day purposes. In the face of today=s situation of upheaval, it outlines a political ethics that emphasizes the primacy of the human person.

      Staat und Person
    • Es gehört zu den strittigen Themen der Ethik und der Rechtsordnung, ob ein Arzt einem schwerkranken Patienten Beihilfe zum Suizid leisten darf. Das vorliegende Heft nimmt einen Religionsvergleich vor (Buddhismus, Judentum, Islam und Christentum). Kirchen und Religionen lehnen den Suizid und die ärztliche Beihilfe in der Regel ab. An aktuellen Äußerungen evangelischer Kirchen zeigt sich jedoch, dass die Meinungsbildung in Bewegung gerät. Aus religiösen Gründen wurde der Selbstmord immer wieder verurteilt (z. B. als Auflehnung gegen Gott). Andererseits sind Selbsttötungen im Christentum entschuldigt und in bestimmten Fällen (Opfersuizid) für erlaubt gehalten worden. Zur aktuellen Diskussion ist hervorzuheben: Wenn Menschen angesichts von Leiden und Krankheit einen Suizid erwägen, nehmen sie ihr Recht auf Selbstbestimmung in Anspruch. Sie möchten ihre Selbstachtung wahren. Diesen Gesichtspunkten kommt verfassungsrechtlich und ethisch, aber auch theologisch hohes Gewicht zu. Medizinethisch ist es unerlässlich, Kriterien zu entwickeln, an denen Ärzte sich orientieren können, sofern sie im Ausnahme- und Grenzfall eine Beihilfe zum Suizid in Betracht ziehen.

      Ärztlich assistierter Suizid