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Tobias Günther

    Zerbst
    Bautzen
    500 imenitnih iger
    Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung
    1000 neue Schülerfragen
    1000 bláznivých her
    • 1000 bláznivých her

      • 167bladzijden
      • 6 uur lezen
      3,5(2)Tarief

      1000 nejrůznějších her, které se mohou hrát doma, venku, v autě, v klubovně i na dětském táboře. Návody na hry pro jednotlivce, menší party dětí, ale i pro celé skupiny např. na táboře. Není nutné se nudit ani v autě, či za deštivých dnů.

      1000 bláznivých her
    • Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts (§§ 30, 130 OWiG). Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Aspekte der allg. Unrechtslehre (Handlung und Schuld) einem Verbandsstrafrecht nicht entgegenstehen. Es wird ein Vorschlag für ein Verbandsstrafrecht formuliert, welches tatbestandlich an ein »Organisationsdefizit« anknüpft. Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u. a. bei § 266 StGB, § 299 StGB als auch den Unterlassungsdelikten. Die Rechtsprechung zu § 130 OWiG wird systematisiert dargestellt. Er plädiert für eine Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen auf Rechtsfolgenseite. Zertifizierungen von Compliance können im Rahmen von § 261 StPO berücksichtigt werden.

      Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung