„alle gebot und verbot sind meines gnädigen herrn“: In diesem Satz ist die gesamte Machtfülle eines Dorfherrn umschrieben: Dorfgerichtsvorsitz, die Vereidigung der Dorfbeamten sowie das Recht, Rechtsverordnungen zu erlassen. Ehehaften sind Sammlungen von Rechtssätzen für die kommunale Ebene - entstanden zwischen 1450 und 1800. Insgesamt zeichnen die Rieser Ehehaften ein anschauliches Bild vom ländlichen Leben in der Frühen Neuzeit.
Gabriele von Trauchburg Boeken



Wer war Gräfin Görtz?
- 66bladzijden
- 3 uur lezen
Häuser und Gärten Augsburger Patrizier
- 186bladzijden
- 7 uur lezen