Mit dem Thema des ersten Schwerpunktes dieser Veröffentlichung Freiheit des Welthandels kontra Umweltschutz? wird eine besondere Facette des Spannungsverhältnisses von Ökologie und Ökonomie behandelt. Die Umweltklauseln im Recht der WHO sind für die Völkergemeinschaft, den internationalen Handel und die deutschen Wirtschaftsunternehmen von großer Bedeutung. Die Frage, ob der Handel und sein Reglement offen sind für fremde Umweltregeln wird kontrovers diskutiert. Manche sehen darin Handelshemmnisse zu Lasten der Schwellenländer. Von praktischer Bedeutung ist das zweite Thema. Trotz jahrzehntelanger Bemühungen um Lärmschutz in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht gibt es nach wie vor erhebliche Defizite und erheblichen Klärungsbedarf. Ob Konflikte im Nachbarschaftsbereich wie dem quakenden Frosch im Teich der Nachbarn oder Konflikte durch die parallele Gebietsnutzung durch Gewerbebetriebe einerseits und störungsempfindliche Nutzer wie Sanatorien andererseits: Auch nach Verabschiedung der TA-Lärm 1998 sind längst nicht alle Fragen geklärt.
Hans Dieter Kenneweg Boeken





Die 26. Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht fand im Jahr 2002 erstmals in Leipzig statt. In diesem Tagungsband sind alle Referate veröffentlicht. Der Hauptthemenkomplex beschäftigte sich mit den Luftqualitätsrichtlinien der EU und die Novellierung des Immissionsschutzrechts. Die Beiträge befassten sich mit den Grundlagen, Immissionswerten sowie Beurteilungsverfahren. Durchführung und Durchsetzung der Immissionswerte und den Umsetzungslücken. Die Fachtagung widmet sich auch der neuen TA Luft, die Bedeutung sowie die Gründe für eine Novellierung, Neuerungen gegenüber der TA Luft 1986 und problematische Regelungen in der neuen TA Luft. Des weiteren wurden die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie neue Verwaltungsstrukturen und Planungsinstrumente im Gewässerschutzrecht diskutiert. Schwerpunkte waren die Bundes- und Länderzuständigkeit für die Neugestaltung der Gewässerbewirtschaftung, neue Verwaltungsstrukturen, Planungsinstrumente, Deckung der Kosten der Wasserdienstleistung.
Der Schwerpunkt der 25. Jubiläums - Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht bestand in einer Bilanz zum Wandel des Umweltrechts sowie dem Aufzeigen von Perspektiven nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit. Viele namhafte Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft hielten Referate. Die Veröffentlichung enthält –neben den Festansprachen– folgende Beiträge: - Nachhaltige Entwicklung – Umweltpolitische Prioritäten aus naturwissenschaftlicher Sicht von Hans Joachim Schellnhuber, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung - Nachhaltige Entwicklung – Umweltpolitische Prioritäten aus ökonomischer Sicht von Prof. Dr. Peter Michaelis, Universität Frankfurt a. Main - Das deutsche Umweltrecht auf dem Weg zur Nachhaltigkeit von Prof. Dr. Eckard Rehbinder, Universität Frankfurt a. Main - Die europäische Herausforderung – Spannungslagen zwischen deutschen und europäischem Umweltrecht von Prof. Dr. Michael Kloepfer, Berlin - Perspektiven der Umweltpolitik – Wir müssen die Globalisierung der Wirtschaft mit internationalem Umweltrecht flankieren von Jürgen Trittin, Bundesumweltminister - Umwelt im 21. Jahrhundert - Herausforderung für die Industrieländer von Klaus Töpfer, Executive Director, UNEP, Nairobi
Der Band dokumentiert die Vorträge der Sondertagung der Gesellschaft für Umweltrecht e. V. Berlin, aus dem Jahr 1999. Folgende Vorträge sind als Beiträge in diesem Band abgedruckt: Stand der Umsetzung der UVP-Änderungs- und IVU-Richtlinie; Anwendung der UVP-Änderungsrichtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist; Materiell-integrative Anforderungen an die Vorhabenzulassung – Anwendung und Umsetzung der IVU-Richtlinie; Integrative Anforderungen an das Verfahren der Vorhabenzulassung – Anwendung und Umsetzung der IVU-Richtlinie; Novellierungsvorschläge; Konsequenzen für ein Umweltgesetzbuch.
Die 22. Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht widmete sich ausschließlich dem Thema „Gemeinschaftsrechtliche Einwirkungen auf den innerstaatlichen Rechtsschutz im Umweltrecht“. Die Beiträge dieser Veröffentlichung behandeln daher die übergreifende Frage, wie Europäisches Umweltrecht durchgeführt wird. Dies setzt Rechtsschutz beim Direktvollzug des Gemeinschaftsrechts durch die Organe der Gemeinschaft voraus. Entscheidend ist, ob die Rechtsordnungen der Mitgliederstaaten für die Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen offen und tauglich sind. Umweltrecht auf Gemeinschaftsebene umzusetzen ist schwierig. Die auf solche Rechtsetzung einwirkenden Vorstellungen, Interessen und Traditionen sind oft weit voneinander entfernt. Um so bemerkenswerter ist es, dass dennoch das Europäische Umweltrecht mittlerweile mehr als 200 normative Rechtsakte umfasst. Schwerer fällt noch die Sicherstellung seiner tatsächlichen Durchführung, ohne die es keine praktische Wirksamkeit erlangen kann. Unterlassene Durchführung des Europäischen Umweltrechts kann schwere Wettbewerbsverfälschungen sowie irreparable Umweltschädigungen zu Folge haben, zu deren Verhinderung dieses Recht beitragen soll.