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Ralph Christensen

    Freiheitsrechte und soziale Emanzipation
    Was heisst Gesetzesbindung?
    Neue Theorien des Rechts
    Verwaltungsrecht II. Das Prüfungswissen
    Juristische Methodik. Bd.1
    Rechtstheorie in rechtspraktischer Absicht
    • Die denkerische Kraft und Originalität von Friedrich Müller hat Schüler, Kollegen und Leser nachhaltig beeinflusst. In Anerkennung seiner Bedeutung ehren Schüler und Freunde Müller mit diesem Buch, das gleichzeitig die Relevanz seines Werks hervorhebt. Die „Juristische Methodik“, erstmals 1971 veröffentlicht und 2004 um einen zweiten Band zum Europarecht erweitert, gilt als die fortschrittlichste Darstellung des juristischen Arbeitens. Ihre Grundlagen finden sich bereits in Müllers Habilitationsschrift von 1966, die sich mit dem Verhältnis von Recht und Wirklichkeit beschäftigt. Einzelaspekte dieser Methodik wurden in verschiedenen Publikationen behandelt, darunter die Verfassungsdogmatik und die Rechts- und Verfassungstheorie. Müller hat auch zur Rechtslinguistik beigetragen, mit zahlreichen Studien und Veröffentlichungen. Viele seiner Schriften wurden neu aufgelegt und in mehrere Sprachen übersetzt, was seine internationale Anerkennung unterstreicht. Besonders junge Rechtswissenschaftler nehmen die von ihm ausgehenden Herausforderungen an. Die Beiträge von sechzehn Schülern und Freunden in diesem Buch zeigen die vielfältigen Impulse, die von Müllers Werk ausgehen. Der Titel dieser Freundesgabe spiegelt das Wesen dieses faszinierenden Werks wider.

      Rechtstheorie in rechtspraktischer Absicht
    • Juristische Methodik. Bd.1

      Grundlegung für die Arbeitsmethoden der Rechtspraxis

      • 701bladzijden
      • 25 uur lezen

      Die Neuauflage behandelt aktuelle Entwicklungen in Praxis und Wissenschaft und bietet sowohl Problemanalysen als auch Lösungsvorschläge. Sie integriert lebhafte Diskussionen zu zentralen Themen wie 'Wortlautgrenze' und 'Richterrecht', die die Gesetzesbindung betreffen. Zudem werden Grundlagen und Techniken der Abwägung, der Wandel von Realität und Normen sowie die Rolle der Ethik im Recht thematisiert. Auch die Kriterien für die Vertretbarkeit juristischer Entscheidungen und die Strukturen der Legitimation im demokratischen Rechtsstaat finden Berücksichtigung.

      Juristische Methodik. Bd.1
    • Die richtige Einordnung der Prüfungspunkte im Rahmen der Zulässigkeit und Begründetheit von Verpflichtungs- Fortsetzungsfeststellungs- Leistungs- und Feststellungsklage sowie Normenkontrolle sind Gegenstand dieses Skripts. Im Rahmen dieser Prüfungspunkte werden gleichzeitig typische Fragestellungen der Klausur behandelt. Dies macht dieses Skript zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel zur Vorbereitung auf Zwischenprüfung und Staatsexamina. Inhalt: Verpflichtungsklage Fortsetzungsfeststellungsklage Allgemeine Leistungsklage Allgemeine Feststellungsklage Normenkontrollverfahren § 47 VWGO

      Verwaltungsrecht II. Das Prüfungswissen
    • Die Autorinnen und Autoren geben einen Überblick über moderne rechtstheoretische Fragestellungen. Diese werden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für das Recht vorgestellt, um zum kritischen Mit- und Nachdenken der wichtigsten Richtungen anzuregen. Das Buch bietet ein breites Spektrum der neuen Theorien: rechtsphilosophische (Brandom, Davidson, Derrida, Habermas, Lyotard, Maus), rechtspolitische (Agamben, critical legal studies, deliberative Theorien, feministische Rechtstheorien, Foucault, Bourdieu, Postmaterialismus, Wiethölter), rechtssoziologische (Jessup, Koh, Ladeur, Luhmann, Teubner, Weber), rechtsgeschichtliche (Amstutz, Fögen), rechtsökonomische (Calabresi, Coase, Posner), rechtspsychologische (Freud, Goodrich, Lacan, Legendre) und Neuro-Theorien des Rechts.

      Neue Theorien des Rechts
    • Gesetzesbindung

      • 254bladzijden
      • 9 uur lezen

      Das Gesetz allein kann keine Entscheidungen treffen; es benötigt den Richter, der jedoch an das Recht gebunden ist, das er selbst erzeugt. Diese Bindungen werfen Fragen auf, insbesondere wenn der Richter in einer kafkaesken Situation gefangen ist, in der er sich seiner Bindungen nicht bewusst ist. In der Realität kann sich ein Richter solches Nichtwissen jedoch nicht leisten; er muss sich zeitnah mit Argumenten und Vorentscheidungen auseinandersetzen. Oft wird das Bild des Richters mit existenzieller Intensität aufgeladen, als stünde er vor der Wahl zwischen Freund und Feind. Diese Vorstellung des einsamen Subjekts ist jedoch weit entfernt von der Realität des Richters, der in einem kommunikativen Umfeld agiert. Der allgemein anerkannte Umstand, dass das Gesetz nicht entscheiden kann, sollte nicht in Verzweiflung oder Dezisionismus führen, sondern vielmehr zu einer nüchternen Analyse der Anschlusszwänge bei der Rechtserzeugung anregen. Ralph Christensen und Hans Kudlich entwickeln aus dieser Analyse ein Modell der Gesetzesbindung, das die Bindung nicht horizontal, sondern vertikal als Netzwerk der Recht-Fertigung interpretiert. So wird das Management von Paradoxien in der Gesetzesbindung in einer Theorie der Praxis möglich.

      Gesetzesbindung
    • Das Ganze des Rechts

      • 427bladzijden
      • 15 uur lezen

      Die Autoren nehmen die verbreitete Kritik am Abwägungspragmatismus in der Grundrechtsjudikatur zum Ausgangspunkt, um eine holistische Grundrechtstheorie zu entwickeln. Anstelle von Werte- und Prinzipienpyramiden schlagen sie ein reflexives Modell vor, mit dem gesellschaftliche Inkommensurabilitäten rechtlich kommensurabel gemacht werden können. Das impliziert eine Abkehr vom traditionellen vertikalen, epistemischen und semantischen Grundrechtsholismus und fordert dazu auf, Grundrechtskollisionen im Rahmen eines horizontalen, praktischen und pragmatischen Holismuskonzepts zu bearbeiten. Die Leitfrage ist: Wie kann man das Problem der Unverträglichkeit in der Kollision sozialer Logiken bearbeiten, ohne in das vertikal holistische „Denken vom Ganzen her“ zu verfallen?

      Das Ganze des Rechts
    • In der Textstruktur des Rechtsstaats spielt die richterliche Entscheidungsbegründung eine zentrale Rolle, indem sie die demokratische Legitimität vom Gesetz auf das konkrete Urteil überträgt. Christensen und Kudlich untersuchen in drei Schritten, wie dieser Aufgabe gerecht wird. Zunächst wird historisch aufgezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Diese Auffassung ist gespalten: Die traditionelle Sichtweise leitet die Entscheidung semantisch aus dem Gesetz ab, während neuere Ansätze einen pragmatischen Relevanzhorizont vorschlagen, bei dem der Legitimationstransfer durch Argumentation im Verfahren erfolgt. Im kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert. Die Linguistik bestätigt, dass die Semantik der Gesetze allein nicht die Bestimmtheit der Entscheidung gewährleistet; diese entsteht erst durch Verständigungsanstrengungen in einer Situation. Das Gerichtsverfahren wird als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert. Eine philosophische Argumentationstheorie präzisiert die Struktur und Geltung von Argumenten. Der systematische Teil bietet eine exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung, gemessen an den gesetzlichen Vorgaben. Die Strukturierung erfolgt auf den Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis v

      Theorie richterlichen Begründens