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Seit dem 1. Januar 1991 ist das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) geltendes Recht. Durch dieses Gesetz wird zu Lasten der Betreiber bestimmter Anlagen eine Kausalhaftung für Schäden Dritter normiert, die „durch die Umwelteinwirkung“ eintreten, die von einer jener Anlagen ausging. Die Haftung setzt weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit voraus. Dies stellt sowohl die Produktionsunternehmen – die „Anlagenbetreiber“ – als auch die Versicherungswirtschaft vor erhebliche Probleme. In das betriebliche Risiko-Management muß ein wirksames Umwelt-Risiko-Management integriert werden: technische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Aspekte müssen dabei beachtet werden. Die Versicherungswirtschaft muß neue Modelle für die Versicherung von Umweltrisiken entwickeln
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Umwelthaftung, Risikosteuerung und Versicherung, Martin Ahrens
- Taal
- Jaar van publicatie
- 1996
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