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Im Rahmen der Reform des Insolvenzrechts forderten viele Beteiligte erleichterte Voraussetzungen für die Sanierung insolventer Unternehmen, wobei die Motive hierfür stark variieren. Der Gesetzgeber wollte die Sanierung im Insolvenzverfahren fördern, ohne den bisherigen Charakter des Verfahrens als Gesamtvollstreckung zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger zu beeinträchtigen. Zudem sollte das Insolvenzverfahren in die bestehende Wirtschaftsordnung integriert werden. Der Gesetzgeber entschloss sich jedoch nicht zur Einführung eines „echten“ Sanierungsverfahrens. Es wird diskutiert, ob die Insolvenzordnung tatsächlich „sanierungsfeindlich“ ist oder ob sie zur Erhaltung nicht überlebensfähiger Unternehmen führt. Auch die Möglichkeit, dass Schuldner das Verfahren zu ihrem Vorteil und zulasten der Gläubiger missbrauchen, wird in den Raum gestellt. Die Untersuchung beleuchtet, inwieweit die Insolvenzordnung den Zielen und Ansprüchen des Gesetzgebers gerecht wird. Dabei zeigt sich, dass die Intentionen des Gesetzgebers teilweise unvereinbar sind. Die bestehenden Zielkonflikte führen dazu, dass zahlreiche „Schwächen“ des Insolvenzrechts im Hinblick auf die Unternehmenssanierung nicht umfassend behoben werden können. Wer auf eine Vielzahl erfolgreicher Sanierungen durch die neuen Regelungen gehofft hat, wird daher enttäuscht sein.
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Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren, Christof Kautzsch
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2001
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