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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat sich als zentrale Schranke staatlicher Grundrechtseingriffe etabliert, ist jedoch im Staatsorganisationsrecht umstritten. Viele Autoren neigen dazu, seinen Anwendungsbereich auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu beschränken. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt keine klare Linie; das Kalkar-Urteil von 1990 verbannte den Grundsatz zwar kategorisch aus dem Staatsorganisationsrecht, doch wurde diese Position in späteren Entscheidungen relativiert. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor den Geltungsgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und entwickelt einen eigenen Ansatz. Er argumentiert, dass der Vorrang der Verfassung gegenüber anderen innerstaatlichen Akten nur gewahrt bleibt, wenn verfassungsrechtliche Entscheidungen nicht beliebig verändert werden können. In bestimmten Eingriffskonstellationen bietet der Grundsatz auch im Staatsorganisationsrecht Schutz gegen unzulässige Maßnahmen, die die vorrangige Verfassungsentscheidung missachten. Im zweiten Teil der Untersuchung wird die Schutzfunktion des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anhand einzelner Grundgesetznormen analysiert. Dabei zeigt sich, dass er als Kompetenzausübungsschranke nicht nur angemessene Ergebnisse liefert, sondern auch konsistente Argumentationen ermöglicht, insbesondere im Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie bei staatlichen Eingriffen gegenüber Gemeinden. Auch im Haushaltsverf
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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht, Andreas Heusch
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2003
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- (Paperback)
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