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Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

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Das Personenrecht definiert die «Akteure» der Rechtsordnung und regelt deren rechtlichen Eigenschaften. Damit befasst es sich zunächst mit der Rechtsfähigkeit, d. h. mit der Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten gegenüber der «natürlichen» und der von der Rechtsordnung als solche anerkannten «juristischen» Person. Es äussert sich sodann zu den konkreten Voraussetzungen der Teilhabe am Rechtsverkehr, der sog. Handlungsfähigkeit. Ferner werden bestimmte rechtliche Eigenschaften als «Status» der natürlichen Personen definiert, die deren persönlichen (Verwandtschaft, Name) und örtlichen Verankerung (Heimat und Wohnsitz) in der Rechtsgemeinschaft dienen. Zudem geniessen natürliche und juristische Personen als solche den ganz besonderen (Persönlichkeits-) Schutz der Rechtsordnung, der in den Art. 27 ff. ZGB umschrieben wird. Dem in der Gerichtspraxis besonders bedeutsamen Persönlichkeitsschutz gilt im vorliegenden Lehrbuch ein besonderes Augenmerk. Anschliessend werden die im ZGB beheimateten allgemeinen Bestimmungen zu den juristischen Personen sowie Verein und Stiftung erläutert. Die Neuauflage des für Studium und Praxis gleichermassen beliebten Lehrbuches berücksichtigt die Entwicklungen in der Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung.

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Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Heinz Hausheer

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2016
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