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Das Schadensrecht wird vom Ausgleichsprinzip regiert, wobei der Schaden die Höhe des Schadensersatzes bestimmt. Ausnahmen, in denen andere Kriterien wie präventive Aspekte zur Anwendung kommen (z.B. dreifache Schadensberechnung, Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, § 611a BGB), werden oft akzeptiert, jedoch dogmatisch unzureichend erklärt. Der Verfasser zeigt, dass Erklärungsansätze aus dem Bereicherungs- und Geschäftsführungsrecht nicht überzeugen. Er interpretiert die Ausnahmefälle als systemimmanente Formen präventiven Schadensersatzes und findet deren Rechtfertigung in der Rechtsschutzfunktion des Haftungsrechts. Rechtsvergleichende und ökonomische Analysen unterstützen dieses Ergebnis. Der Autor stellt das Ausgleichsprinzip nicht in Frage, sondern sieht präventive Schadensbemessung als notwendige Ergänzung des Schadensausgleichs. Er definiert das Verhältnis von Ausgleichs- und Präventionsprinzip durch wechselseitige Vorrangbedingungen. Dies führt zu praktischen Folgerungen, da die als systemwidrig geltenden Ausnahmen in die allgemeine Schadensdogmatik integriert werden. Dadurch wird ein sinnvoller Anwendungsbereich für präventiven Schadensersatz geschaffen, der durch abstrakte Kriterien bestimmt wird. Reinhard Möller bietet eine klare Definition der Möglichkeiten und Grenzen des präventiven Schadensersatzes im deutschen Recht, ohne sich an der anglo-amerikanischen punitive-damages-Doktrin zu orientiere
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Das Präventionsprinzip des Schadensrechts, Reinhard Möller
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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- (Paperback)
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