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Nach der Grundkonzeption des Gesellschaftsrechts bestimmt die Anzahl der Anteile und das wirtschaftliche Risiko den Einfluss der Gesellschafter in Unternehmen, insbesondere im Kapitalgesellschaftsrecht. Bei der Privatisierung von Staatsunternehmen sollte der Fiskus einen Teil seiner Macht an die neuen Privateigentümer abgeben. Diese Entwicklung ist aus der Sicht des Staates jedoch nicht durchweg wünschenswert. Um den drohenden Machtverlust zu mildern, gewährt sich die öffentliche Hand seit Jahrzehnten verschiedene Sonderrechte, sogenannte „Goldene Aktien“, die nach der Privatisierung gelten. Diese Rechte ermöglichen es dem Fiskus, die Zusammensetzung der Anteilseigner oder grundlegende Unternehmensentscheidungen mitzubestimmen, selbst wenn er nur eine marginale Beteiligung hält. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen von 2002 und 2003 diese Praxis kritisch betrachtet und festgestellt, dass solche Sonderrechte den ungehinderten Anteilserwerb einschränken und somit kapitalverkehrs- sowie niederlassungsbeschränkend wirken. Die Arbeit untersucht juristisch das Konzept der „Goldenen Aktie“ und prüft die Vereinbarkeit dieser staatlichen Sonderrechte mit dem EG-Recht, insbesondere im Hinblick auf die Grundfreiheiten des EG-Vertrags. Zudem werden das deutsche Volkswagen-Gesetz und ähnliche Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten analysiert. Abschließend wird die Frage behandelt, ob auch private Sonderrechte gegen die Ka
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Goldene Aktien aus EG-rechtlicher Sicht, Michael Pießkalla
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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