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"Deutsche" vs. "britische" Societas Europaea (SE)

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Mit der Societas Europaea (SE) existiert seit dem 8. Oktober 2004 die erste transnationale Unternehmensform Europas. Aufgrund zahlreicher Verweise auf nationales Recht gibt es jedoch nicht „die SE“, sondern so viele Formen der SE wie EWR-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit den Rechtsvergleich zwischen einer SE mit Sitz in Deutschland und einer SE mit Sitz in Großbritannien hinsichtlich Gründung, Verfassung und Kapitalstruktur. Schmidt erläutert die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der „deutschen“ und der „britischen“ SE und demonstriert die nationale Prägung der SE sowie die höhere Gestaltungsfreiheit und Flexibilität der „britischen“ Variante. Nach einführenden Kapiteln zur Normenhierarchie des SE-Rechts und zur Umsetzung in Deutschland und Großbritannien erörtert die Arbeit detailliert die verschiedenen Gründungsvarianten und vergleicht die bestehenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden SE-Typen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Finanzverfassung der „deutschen“ und „britischen“ SEs. Abschließend wird die teils erheblich unterschiedliche Ausgestaltung des dualistischen und monistischen Systems der Leitungsverfassung sowie der Hauptversammlung der SE umfassend behandelt.

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"Deutsche" vs. "britische" Societas Europaea (SE), Jessica Schmidt

Taal
Jaar van publicatie
2006
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