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Thomas Hirse untersucht die Ausweichklauseln im Kollisionsrecht und die damit verbundenen Fragen. Er analysiert die Problematik der Konkretisierung dieser kollisionsrechtlichen Generalklauseln und den aktuellen Stand der Methodenlehre im Kollisionsrecht. Ausweichklauseln sind gesetzlich festgelegte Kollisionsnormen, die in bestimmten Fällen die Anwendung einer anderen Rechtsordnung erlauben, die eine engere Verbindung zum konkreten Sachverhalt aufweist, gemäß dem Savignyschen Anknüpfungsprinzip. Trotz der erhöhten Anforderungen an die Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts im IPR sind Ausweichklauseln notwendig, um Anknüpfungsgerechtigkeit im Einzelfall zu gewährleisten. Die Konkretisierung dieser Klauseln erfordert eine umfassende Bewertung der privaten Rechtsanwendungsinteressen der beteiligten Personen. Das rechtsethische Prinzip der engsten Verbindung bietet eine Vorbewertung, die unabhängig vom Inhalt der potenziell anwendbaren Sachrechte erfolgen muss. Diese Methode der Konkretisierung erfordert einen Übergang von der Interessenjurisprudenz zur Wertungsjurisprudenz im Kollisionsrecht. Die gängige Fallgruppenmethode zur Konkretisierung ist jedoch weder normativ noch erfüllt sie die rechtspolitische Funktion der Ausweichklausel.
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Die Ausweichklausel im internationalen Privatrecht, Thomas Hirse
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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- (Paperback)
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