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Organschaft befasst sich mit der steuerlichen Einheit mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen, endet jedoch an nationalen Grenzen. Der doppelte Inlandsbezug und die Notwendigkeit eines Ergebnisübernahmevertrages machen grenzüberschreitende Organschaften unmöglich. Dies mindert die Attraktivität für deutsche Unternehmen, die international expandieren möchten, da Verluste ausländischer Tochtergesellschaften nicht mit den Gewinnen der deutschen Muttergesellschaft verrechnet werden können. Dadurch bleibt eine ertragsteuerliche Ergebniskonsolidierung aus, was zu einer höheren Steuerbelastung bei Auslandsinvestitionen im Vergleich zu Inlandsengagements führt. Die Europäische Kommission sieht hierin ein Hindernis für den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt, was im Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages steht. Aktuell hat der EuGH über die britische Regelung zum konzernweiten Verlusttransfer entschieden und festgestellt, dass die Beschränkung auf inländische Verluste nicht gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, solange ausländische Verluste im Sitzstaat genutzt werden können. Diese Entscheidung ist jedoch nur teilweise auf das deutsche Recht übertragbar. Angesichts möglicher Europarechtswidrigkeiten hat Österreich bereits Anpassungen vorgenommen. Der Autor untersucht, ob und wie die deutschen Organschaftsregeln gegen das Primat des Europarechts verstoßen und entwickelt alternative Regelungen für eine europar
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Grenzüberschreitende Verlustverrechnung bei der Organschaft, Andreas Hofer
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2007
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