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Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung (§ 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers?

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Susanne Schneider analysiert umfassend die Probleme, die mit der Einführung der Vorschrift zur gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung, § 370a AO, verbunden sind. Ziel der Arbeit ist es, durch die Klärung wesentlicher Streitfragen eine konsistente Auslegung des § 370a AO zu erreichen und die praktische Anwendung zu erleichtern. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass eine übermäßige Kriminalisierung durch das Merkmal „in großem Ausmaß“ vermieden werden kann, dessen Interpretation sich am Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO orientieren sollte. Im Fall, dass § 370a AO Vortat ist und nur Steuern erspart wurden, bezieht sich der Geldwäschegegenstand ausschließlich auf die konkret verschwiegenen Einnahmen in Höhe der Steuerersparnis. Die Geldwäschehandlung muss einen so großen Teil der Einnahmen betreffen, dass die Steuerersparnis darin zumindest teilweise enthalten ist. Auch Konkurrenzfragen, prozessuale Rechtsfolgen und die Regelung des minder schweren Falles werden untersucht. Die Verfassungskonformität des § 370a AO ist zwar fraglich, jedoch letztlich zu bejahen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird nicht verletzt, da die Schaffung eines Verbrechens für die Neubewertung einer besonders schweren Form der Steuerhinterziehung die effektivste Lösung darstellt. Angesichts des hohen Schutzguts und des Erfordernisses „in großem Ausmaß“ erfolgt keine übermäßige Kriminalisierung, und die herkömmlichen Auslegungskri

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Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung (§ 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers?, Susanne Herrler

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Jaar van publicatie
2006
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(Paperback)
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