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Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren

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Das Insolvenzverfahren bietet eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten moderner Kommunikationssysteme. Anhand jüngerer Gesetzesreformen, wie etwa der Einführung von Insolvenzbekanntmachungen im Internet durch Reformierung des § 9 InsO, dem JKomG oder zuletzt dem EHUG, werden die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologien im Insolvenzverfahren ergebenden Rechtsfragen de lege lata und ferenda sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erwägungen geprüft. Untersucht werden auch die Folgen der prozeduralen Verknüpfung des Insolvenz- und Zivilverfahrensrechts. Schwerpunktmäßig wird hier erörtert, ob die allgemeine Verweisungsvorschrift des § 4 InsO die Möglichkeit eröffnet, unter Anwendung der zivilprozessualen Regelung über gerichtliche Videokonferenzen (§128a ZPO) Gläubigerversammlungen im Rahmen der Insolvenz audio-visuell abzuhalten.

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Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren, Jan Riebeling

Taal
Jaar van publicatie
2007
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(Paperback),
Staat van het boek
Zeer goed
Prijs
€ 1,39

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Titel
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren
Taal
Duits
Uitgever
Peter Lang
Jaar van publicatie
2007
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
222
ISBN10
3631548796
ISBN13
9783631548790
Reeks
Aantekening
Das Insolvenzverfahren bietet eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten moderner Kommunikationssysteme. Anhand jüngerer Gesetzesreformen, wie etwa der Einführung von Insolvenzbekanntmachungen im Internet durch Reformierung des § 9 InsO, dem JKomG oder zuletzt dem EHUG, werden die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologien im Insolvenzverfahren ergebenden Rechtsfragen de lege lata und ferenda sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erwägungen geprüft. Untersucht werden auch die Folgen der prozeduralen Verknüpfung des Insolvenz- und Zivilverfahrensrechts. Schwerpunktmäßig wird hier erörtert, ob die allgemeine Verweisungsvorschrift des § 4 InsO die Möglichkeit eröffnet, unter Anwendung der zivilprozessualen Regelung über gerichtliche Videokonferenzen (§128a ZPO) Gläubigerversammlungen im Rahmen der Insolvenz audio-visuell abzuhalten.