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Das Recht über sich selbst

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Die Diskussionen um Paragraphen 218, Sterbehilfe, Patientenverfügungen, gleichgeschlechtliche Ehen und den „Sittlichkeitsbegriff“ zeigen, dass Kurt Hillers Arbeit „Das Recht über sich selbst“ auch Jahrzehnte nach ihrer Erstveröffentlichung (1908) relevant bleibt. In seinen Memoiren beschreibt Hiller (1885-1972) die Entstehung seines Werkes: Er entdeckte, dass das deutsche Strafrecht die individuelle Befugnis, über den eigenen Körper zu verfügen, systematisch verneint. Diese Erkenntnis erschütterte ihn und motivierte ihn, die Missstände aufzudecken. Mit einem Auszug über die „kriminalistische Bedeutung des Selbstmordes“ promovierte er an der „Grossherzoglich Badischen Universität Heidelberg“, doch der Großteil seiner Arbeit wurde als Dissertation nicht akzeptiert, da Kapitel über Paragraphen 175 und 218 als zu brisant galten. Laut dem Bremer Rechtsgelehrten Ruprecht Großmann (1992) legte Hiller mit seiner Schrift die Mängel des kaiserlichen Strafrechts offen und kritisierte die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Auffassungen. Vor dem Ersten Weltkrieg war die Schrift bereits vergriffen und wurde oft diskutiert, jedoch nie wieder gedruckt. Sie war lange Zeit nur in wenigen Bibliotheken verfügbar. Hiller betont, dass der Staat nicht in die persönliche Freiheit eingreifen sollte, solange niemand anderes geschädigt wird.

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Das Recht über sich selbst, Kurt Hiller

Taal
Jaar van publicatie
2010
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