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Der 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1996 führte zur Gründung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und löste eine umfassende Umgestaltung der medienspezifischen Konzentrationskontrolle aus. Die Reibungen, die dabei entstanden, betreffen insbesondere das Verhältnis zwischen der KEK und den Landesmedienanstalten und sind auch für die regulierten Rundfunkunternehmen von praktischer Relevanz. Dies wurde besonders im Kontext der geplanten Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer deutlich. Während bereits über einige rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der KEK geschrieben wurde, fehlt eine umfassende Untersuchung der Rechtsstruktur und der verfassungsrechtlichen Fragen, die mit ihrer organisatorischen Ausgestaltung verbunden sind. Besonders wichtig ist die noch nicht abschließend geklärte Frage nach den spezifischen Kompetenzen der KEK, die für die Praxis von Bedeutung sind. Eine klare Definition dieser Kompetenzen ist notwendig, um die KEK im verwaltungsorganisationsrechtlichen Sinne zu verstehen und angemessen abzubilden. Dies führt zur Erkenntnis, dass die KEK aufgrund ihrer institutionellen Festigung und funktionalen Verselbständigung zu einer neuen Organisationsform auf Länderebene gehört. Darüber hinaus werden auch über die föderale Privatrundfunkaufsicht hinausgehende verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen behandelt, insbesondere hinsichtlich informatorischer Instrumente und de
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Föderale Privatrundfunkaufsicht im demokratischen Verfassungsstaat, Dietrich Westphal
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2007
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- (Paperback)
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