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Die Existenz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist unbestritten, doch bleibt sein Inhalt bis heute unklar. Gabriele Britz rekonstruiert es als inneres Teilrecht der in Art. 2 I GG verankerten Garantie freier Persönlichkeitsentfaltung, ohne auf Art. 1 I GG zurückzugreifen. Sie zeigt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Identitätsleistung des Individuums dient, indem es die Selbstreflexivität von Identitätszuschreibungen sichert. Es ermöglicht dem Individuum, einen eigenen Anteil am sozialen Prozess der Identitätskonstruktion zu sichern. Da es auf die Eigenleistung des Individuums abzielt, kann es keinen abwehrrechtlich fassbaren Schutzbereich haben. Sein Schutzgehalt muss aus spezifischen Gefährdungslagen entwickelt werden, in denen die Freiwilligkeit und das durch Art. 2 I GG geschützte 'Eigene' der Persönlichkeitsentfaltung bedroht sind. Da Gefahren oft aus gesellschaftlichen Konstruktionsvorgängen resultieren, erklärt sich die hohe Relevanz einiger Teilbereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere des Rechts auf Selbstdarstellung. Es schützt die Voraussetzungen der menschlichen Identitätsleistung im Verhältnis zu anderen und bietet eine verfassungsrechtliche Antwort auf das 'Interaktivitätsparadigma'.
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Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung, Gabriele Britz
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2007
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- (Paperback)
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