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Alle an einer US-Wertpapierbörse notierten Gesellschaften müssen sich bei der SEC registrieren und unterliegen spezifischen Berichterstattungspflichten. Ausländische Emittenten müssen Jahresberichte (Formblatt 20-F) einreichen und fallen unter den Sarbanes-Oxley Act (SOX). Gemäß Sec 301 SOX müssen Mitglieder des Audit Committees unabhängig sein und dürfen keine zusätzlichen Vergütungen vom Emittenten erhalten. Dies hat erhebliche Konsequenzen für österreichische Aktiengesellschaften an der NYSE. Aufsichtsratsmitglieder mit Beratungsverträgen dürfen nicht im Audit Committee sitzen, und sogenannte affiliated persons gelten nicht als unabhängig, was die Besetzung von Prüfungsausschüssen beeinflusst. Die Mitgliedschaft ehemaliger Vorstandsvorsitzender und Arbeitnehmervertreter im Audit Committee wird ebenfalls untersucht. Zudem wird geprüft, ob ein institutionalisiertes Beschwerdesystem für Mitarbeiter mit dem österreichischen Recht vereinbar ist. CEOs und CFOs ausländischer Emittenten haben gemäß Sec 302 und Sec 906 SOX umfangreiche Bestätigungspflichten für die Richtigkeit der bei der SEC eingereichten Berichte. Die Arbeit klärt, wer in einer österreichischen AG für diese Zertifizierungen verantwortlich ist und ob die Gesamtverantwortung des Vorstandes mit individuellen Bestätigungen vereinbar ist. Es wird auch untersucht, ob die Bestätigungspflicht Klagen gegen CEOs oder CFOs bei falschen Bestätigungen erleichtert, insbesondere
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Der US-amerikanische "Sarbanes-Oxley Act of 2002", Adolf Peter
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2008
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- (Paperback)
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