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Die Rechtsschutzgarantie in Art. 47 der Grundrechtecharta steht in engem Zusammenhang mit den Regelungen für Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Christina Last erörtert das Zusammenspiel dieser Normen im Kontext des durch den Vertrag von Lissabon reformierten Primärrechts. Sie zeigt auf, dass Art. 47 GRCh ein Leistungsgrundrecht ist, das weiterer Konkretisierung bedarf, und dass es durch die Verfahrensregelungen des Primärrechts aktualisiert wird. Das Grundrecht ist kompetenzakzessorisch und erfordert keine Ausweitung der bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Autorin verdeutlicht, wie die Grundsätze der Rechtsschutzgarantie als subjektives Recht im europäischen Rechtsschutzsystem bei der Auslegung der Verfahrensregelungen berücksichtigt werden müssen. Im Hinblick auf die Individualnichtigkeitsklage führen die gewonnenen Erkenntnisse zu einer rechtsschutzfreundlicheren Auslegung als bisher vom Europäischen Gerichtshof praktiziert. Sie behandelt Aspekte wie Klagegegenstand, Klagebefugnis, Kontrolldichte der gerichtlichen Überprüfung und Entscheidungswirkungen. Besonders wird die Frage der 'individuellen' Betroffenheit bei der Anfechtung von Rechtsnormen im Rahmen der Klagebefugnis im Sinne eines gestärkten Individualrechtsschutzes beleuchtet. Abschließend spricht sich die Autorin gegen die Einführung einer Grundrechtsbeschwerde de lege ferenda aus.
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Garantie wirksamen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Europäischen Union, Christina Last
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2008
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- (Paperback)
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