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Schadensereignisse mit vielen Beteiligten stellen die haftungsrechtliche Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Die Komplexität der Schadenssachverhalte ist oft höher als bei Ereignissen mit wenigen Beteiligten. Nationale Haftungssysteme sind primär auf inländische Sachverhalte ausgerichtet, was zu einem häufigen „stillen“ Regulierungsansatz führt, bei dem Massenschäden außergerichtlich durch Abfindungsvergleiche gelöst werden. Diese pragmatische Lösung wird von Schadensverursachern und Versicherern geschätzt, birgt jedoch Risiken für die Geschädigten, die unter einem übermäßigen Pragmatismus leiden können, was als „Rückzug des Rechts“ bezeichnet wird. Bei grenzüberschreitenden Schadensereignissen ist das auf Zweipersonenverhältnisse ausgerichtete IPR unzureichend, da es nicht garantiert, dass für alle Beteiligten dasselbe Recht angewendet wird. Dies wirft Fragen zur rechtlichen Beurteilung des Regresses zwischen mehreren Schädigern auf, die nach unterschiedlichen Rechtsordnungen haften. Die Untersuchung beleuchtet die Notwendigkeit einer einheitlichen Anknüpfung von Massenschäden und analysiert die kollisionsrechtlichen Folgen einer gespaltenen Rechtsanwendung. Zudem wird die Möglichkeit einer einheitlichen Anknüpfung im geltenden Recht, basierend auf dem IPR der Art. 40 ff. EGBGB und der bevorstehenden VO Rom II, erörtert. Abschließend wird die Rechtslage in speziellen Bereichen wie Produkt-, Luftverkehrs- und Atomhaftungs
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Massenschäden im internationalen Privatrecht, Volker Knoop
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2008
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