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Die Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht

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Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist in unserer Rechtsordnung von herausragender Bedeutung und steht auch psychisch Kranken sowie geistig oder seelisch Behinderten zu, selbst wenn sie unter rechtlicher Betreuung stehen. Der Betreuer muss behutsam agieren, insbesondere bei Entscheidungen gegen den Willen des Betreuten, was besonders für die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen gilt. Der Bundesgerichtshof hat in Grundsatzentscheidungen festgestellt, dass Zwangsbehandlungen nur im Rahmen einer freiheitsentziehenden Unterbringung gemäß § 1906 1 Nr. 2 BGB zulässig sind, wobei strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit gestellt werden und Zwangsbehandlungen nur als ultima ratio in Betracht kommen. Ambulante Zwangsbehandlungen sind hingegen nicht zulässig, da es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt. Die vorliegende Arbeit behandelt umfassend die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen im Betreuungsrecht und untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der Selbstbestimmungsfreiheit des Betreuten und der Fürsorgefunktion der Betreuung. Sie beleuchtet die Bezüge zu den Grundrechten und der Verfassung, stellt die aktuelle Rechtslage sowie relevante Literatur und Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung dar und bietet eine kritische Analyse. Diese Thematik ist angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland und der steigenden Zahl von Betreuungen von hoher Aktualität.

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Die Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht, Julia Honds

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Jaar van publicatie
2008
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(Paperback)
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