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Verena Poschmann untersucht, ob öffentliche Auftraggeber und ihre Vertragspartner nach Abschluss des Vergabeverfahrens Verträge mit zivilrechtlichen Mitteln verlängern oder ändern können, ohne den Anwendungsbereich des Vergaberechts zu verletzen. Die Autorin identifiziert vier Fallgruppen von Vertragsänderungen: durch Parteivereinbarung, durch Nichtausübung eines Kündigungsrechts, auf Basis von Optionsrechten sowie durch Leistungserweiterungen aus Rahmenvereinbarungen. Für jede Fallgruppe entwickelt Poschmann ein Prüfungsraster, um zulässige von unzulässigen Änderungen abzugrenzen. Sie beleuchtet auch die Rechtsfolgen vergaberechtswidriger Änderungen und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes. Die Untersuchung zeigt, dass nachträgliche Vertragsänderungen in der Regel nur in Ausnahmefällen vergaberechtlich zulässig sind und oft eigenständige Beschaffungsvorgänge darstellen, die ein geregeltes Vergabeverfahren erfordern. Eine vergaberechtswidrige Änderung würde eine Umgehung des Vergaberechts darstellen und fällt in den Bereich der unzulässigen De-facto-Vergaben. Diese sind nur dann nichtig, wenn ihre Unwirksamkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Vertragsänderung in einem Vergabenachprüfungsverfahren festgestellt wird; andernfalls bleibt der geänderte Vertrag unanfechtbar wirksam.
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Vertragsänderungen unter dem Blickwinkel des Vergaberechts, Verena Poschmann
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2010
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