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Seit 2005 entfällt mehr als die Hälfte des gesamtdeutschen F&E-Zuwachses auf den Automobilbau, was zeigt, dass die deutsche Automobilindustrie eng mit F&E verbunden ist. Dennoch haben Premiumhersteller in der Vergangenheit die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und F&E-Bereiche vernachlässigt. Diese Vernachlässigung der technologischen Entwicklungen im Verkehrssektor und der Diversifikation des F&E-Systems hat die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und einen erheblichen Nachholbedarf geschaffen. Auch das Rechnungslegungswesen befindet sich im Wandel. Nach einer Annäherung zwischen dem FASB und IASB im Jahr 2002 hat die deutsche Bundesregierung mit dem BilMoG dem internationalen Trend zur Informationsorientierung Rechnung getragen. Das zuvor geltende Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurde aufgehoben, um das Informationsniveau zu stärken. Um Gläubiger zu schützen, wurde ein Ausschüttungssperre für diese „Werttreiber“ eingeführt. Die formelle Aktivierungspflicht von Entwicklungskosten nach IAS 38 entspricht faktisch einem Wahlrecht, was eine Übereinstimmung mit dem neuen HGB-Wahlrecht nahelegt. Anhand der bilanziellen Behandlung von F&E bei Audi, BMW und Daimler soll untersucht werden, ob die (Nicht-)Aktivierung von F&E-Aufwendungen branchenabhängig oder sogar branchenintern unterschiedlich ist.
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Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach IFRS und HGB, Michael Sailer
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
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