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Die vorliegende Arbeit beantwortet mehrere Forschungsfragen und untersucht empirisch, was zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik am Landgericht Braunschweig geschah. Im Fokus stehen drei zentrale Fragen: Waren die Richter des Kaiserreichs eine monarchisch-obrigkeitsstaatlich orientierte Elite? Übten sie „Klassenjustiz“, wie von der Sozialdemokratie behauptet? Und waren die Justizjuristen zu Beginn der Weimarer Republik grundsätzlich gegen die neue Staatsform eingestellt? Bisherige Forschungsergebnisse neigen dazu, in allen drei Fällen mit „ja“ zu antworten. Diese Studie weckt jedoch erhebliche Zweifel an dieser eindeutigen Sichtweise. Die traditionelle Richterschaft in Braunschweig war eine partikulare Elite und keine repräsentative deutsche. Sie übte keine „Klassenjustiz“ im Sinne Liebknechts aus, sondern strebte vor Gericht, besonders nach der Revolution, eine gesellschaftliche Konsensstiftung an. Klassenjustiz trat eher in Fällen von Eigentums-, Gewalt- und Sexualdelikten auf, wo Richter Täter an bürgerlich idealisierten Menschenbildern maßen. Ab 1890 veränderte sich die Sozialstruktur der Richterschaft allmählich; sie wurde zunehmend kleinbürgerlicher und deutscher.
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Was ist des Richters Vaterland?, Markus Bernhardt
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
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