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Die Selbstanzeige gem § 29 FinStrG eröffnet dem Finanzstraftäter in Österreich die Möglichkeit, nach Beendigung seiner Finanzstraftat bei Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen einer Sanktionierung durch die Gerichte bzw Finanzstrafbehörden zu entgehen. Doch der erste Eindruck des scheinbar einfachen Rückwegs in die Steuerlegalität trügt. Das Rechtsinstitut hält für die Praxis viele Hindernisse bereit, die auf dem Weg zur erhofften Straffreiheit nicht immer einfach zu bewältigen sind und oftmals scheitert die Erstattung einer Selbstanzeige an den von der Judikatur vorgegebenen strengen Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund wird die Selbstanzeigeregelung als Schnittstelle der Durchsetzung von fiskalwirtschaftlichen Interessen, der Anerkennung des Nachtatverhaltens des Finanzstraftäters, und der Berücksichtigung von Grundsätzen der normativen Strafrechtswissenschaft kriminalpolitisch hinterfragt und eine extensive Auslegung de lege lata bzw punktuelle Neugestaltung dieser Norm de lege ferenda erarbeitet.
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Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz, Margarete Breitenbach
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
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