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Die Kronzeugenregelung im Kartellrecht bietet Unternehmen, die mit den Behörden kooperieren, eine Sanktionsbefreiung im Bußgeldverfahren, lässt jedoch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche unberührt. Ein wesentliches Risiko für kooperierende Unternehmen besteht darin, dass Geschädigte nach der Untersuchung des Wettbewerbsverstoßes Schadenersatzklagen erheben können. Dies kann dazu führen, dass der Wettbewerbsverstoß durch die Selbstanzeige öffentlich wird und Informationen, die das Unternehmen den Behörden offenlegt, in die Hände von Zivilklägern gelangen. Infolgedessen könnten die finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen die Vorteile der Bußgeldbefreiung übersteigen, was die Attraktivität der Kronzeugenregelungen in Frage stellt und deren Wirksamkeit beeinträchtigt. Die Dissertation untersucht die Konflikte zwischen Kronzeugenregelungen und Schadenersatzklagen in der Schweiz, der EU und den USA. Sie analysiert die Grenzen der Maßnahmen zum Schutz belastender Informationen und zeigt auf, wie dem Risiko von Schadenersatzklagen begegnet werden kann. Ziel ist es, kooperationswillige Unternehmen besser zu schützen und ihnen konkrete Verhaltensvorschläge zu unterbreiten, um die Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden zu fördern.
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Kronzeugenregelung und Schadenersatzklagen im Kartellrecht, Seraina Denoth
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2012
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