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Papst Benedikt XVI. dokumentiert in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 die Entwicklung des modernen Rechts bis ins 21. Jahrhundert aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie. Diese Ansprache wird im Fokus dieses Sonderhefts behandelt und wird zukünftige Auseinandersetzungen um den Begriff des Rechts maßgeblich beeinflussen. Interessierte an einer allgemeinen Rechtstheorie, die mit allen bestehenden Rechtssystemen kompatibel ist, müssen eine Neubestimmung der Positivität des Rechts wagen, jenseits der Renaissancen des Naturrechts und des juristischen Positivismus. Der moderne Rechtsdiskurs zeigt, dass die Modernisierung des Rechts nicht mit seiner Verwestlichung gleichzusetzen ist. Die universale Frage nach der gerechten Ordnung des Gemeinwesens wird als vormoderne Orientierung erkannt, die das Verhältnis von Recht und Moral nicht mehr in Einklang bringen kann. In der modernen Globalgesellschaft wird das Rechtssystem zunehmend als ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem verstanden, das objektives Recht und subjektive Rechte kombiniert. Diese Entwicklung fördert nicht nur die Rechtstheorie, sondern bereichert auch den inter- und multidisziplinären Dialog zwischen Jurisprudenz und sozialen Handlungswissenschaften.
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Naturrecht - Vernunftrecht - Positivität des Rechts, Joseph Ratzinger
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2012
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