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Die Staatsaufsicht über Sozialversicherungsträger wird als notwendiges Korrelat der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung betrachtet. Geregelt in den §§ 87 ff. SGB IV, versteht sie sich vor allem als nachträglich-korrektives Eingreifen bei Rechtsverstößen. Mit dem zunehmenden Einfluss wettbewerblicher Elemente sind die Versicherungsträger gezwungen, wirtschaftlich relevante Entscheidungen zu treffen, deren Fehlentscheidungen existenzielle Folgen haben können, wie die Schließung der City-BKK 2011 zeigt. Dies wirft die Frage auf, inwiefern die Staatsaufsicht über Möglichkeiten zur Sicherung der wirtschaftlichen Fortexistenz der Sozialversicherungsträger verfügt. Diese Möglichkeiten könnten präventiven Charakter haben und prognosehafte Einschätzungen beinhalten, was mit der gesetzlich garantierten Selbstverwaltung kollidieren könnte. Die meisten bestehenden Abhandlungen konzentrieren sich auf das traditionelle Verhältnis zwischen Staatsaufsicht und Selbstverwaltung im nachträglich-korrektiven Sinne. Soweit präventive Einwirkungsmöglichkeiten behandelt werden, wird oft ein enges Verständnis des Begriffs zugrunde gelegt. Einige Autoren versuchen, das Problem durch neue Aufsichtsverständnisse basierend auf verwaltungswissenschaftlichen oder ökonomischen Modellen zu umgehen. Die Untersuchung klärt, ob diese Modelle eine Grundlage für Handlungsbefugnisse der Aufsicht im prognostisch-wirtschaftlichen Bereich bieten können und anal
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Das präventive Eingreifen der Staatsaufsicht über Sozialversicherungsträger, Jürgen Beschorner
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2013
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