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Die hohe ökonomische Relevanz des Markenschutzes und die damit verbundene Problematik der Verwertbarkeit von Marken sowie die fortschreitenden europäischen Integrationsbestrebungen erfordern eine Untersuchung weiterer Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten. Die aktuelle Markenrichtlinie regelt hauptsächlich Markenformen, Eintragungshindernisse, Rechte aus der Marke und Benutzungsregelungen, bietet jedoch nur rudimentäre Vorgaben zur Lizenzierung von Markenrechten. Im Gegensatz dazu gehen die Regelungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung über die der Markenrichtlinie hinaus und beinhalten Vorschriften zum Rechtsübergang der Marke sowie deren Verwendung als Sicherungsrecht und die Behandlung in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Diese Unterschiede in der Regelungstiefe und die rechtsvergleichende Betrachtung der nationalen Markenrechtsordnungen eröffnen die Frage nach möglichen Harmonisierungsvorschlägen innerhalb der Markenrichtlinie für Rechtsübergang und Lizenzierung. Thematische Schwerpunkte der Arbeit sind der Bindungsgrundsatz der Marke an den Geschäftsbetrieb, die potenzielle Irreführungsgefahr im Rahmen des Rechtsübergangs und der Lizenzierung, die Regelungen zum einfachen Rechtsübergang, die Verwendung der Marke als Sicherungsrecht sowie deren Behandlung in Insolvenz und Zwangsvollstreckung.
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Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten, Claudia Langer
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2014
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