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Mit Art. 5 FMStG wurde der in § 19 Abs. 2 der InsO definierte Überschuldungsbegriff im Kontext der Finanzmarktkrise geändert. Ziel war es, rechnerisch überschuldete, aber überlebensfähige Unternehmen nicht aufgrund von Marktzufälligkeiten in die Insolvenz zu zwingen. Der neue, modifizierte zweistufige Überschuldungsbegriff schließt bereits bei einer positiven Fortführungsprognose die Überschuldung aus. Im Gegensatz zum vorherigen Begriff war die Fortführungsprognose zuvor nur für den Bewertungsmaßstab relevant. Der Autor untersucht die Leistungsfähigkeit des neuen Begriffs im Vergleich zur alten Rechtslage, wobei der Fokus auf der Fortführungsprognose liegt, die im neuen Prüfungsaufbau zentral ist. In der Literatur wird die Abschaffung des Überschuldungstatbestands zugunsten der voraussichtlichen Zahlungsunfähigkeit diskutiert. Der Verzicht auf den Überschuldungstatbestand erscheint jedoch als wenig sinnvoll. Auch die Rolle von Vertrauenspersonen wird beleuchtet. Das Ergebnis zeigt, dass die Beibehaltung des modifizierten Überschuldungsbegriffs gerechtfertigt ist, da er angemessen mit Vermögensinsuffizienz umgeht. Dennoch könnten bestimmte Modifikationen die Leistungsfähigkeit weiter steigern, wie etwa die Einführung einer Pflicht zur schriftlichen Fixierung der Prognose. Die Bestimmung von Fortführungswerten wird als gescheitert betrachtet, da die Bewertungsmethoden entweder subjektiv sind oder nicht mit der Überschuldungsprü
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Überschuldungsprüfung im Kontext des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, Daniel Hartmann
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2014
Betaalmethoden
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