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Um die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung für Bildung und Kultur zu nutzen, werden Bibliotheksbestände digitalisiert und in Online-Bibliotheken bereitgestellt. Ein zentrales Problem dabei sind die sogenannten „verwaisten Werke“, deren Urheber unbekannt oder nicht auffindbar sind. Diese Werke dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht genutzt werden, was den Zugang zu wichtigen kulturellen Gütern einschränkt, ohne den Rechteinhabern zu nützen. Die Debatte über den Zugang zu verwaisten Werken balanciert zwischen dem Wunsch, kulturelle Güter zugänglich zu machen, und den kommerziellen Interessen, die solche Werke wecken können. In Deutschland erlaubt die Richtlinie 2012/28/EU die Nutzung verwaister Werke unter bestimmten Bedingungen, was durch die Schrankenregelung der §§ 61 ff. UrhG umgesetzt wird. Der erste Teil der Untersuchung beleuchtet die Inhalte und den Umfang dieser Regelung, während der zweite Teil die Vereinbarkeit mit höherem Recht analysiert. Die Zugänglichmachung verwaister Werke stellt eine der größten Herausforderungen des Urheberrechts dar, da sie Fragen der urheberrechtlichen Verwertungsrechte und des Urheberpersönlichkeitsrechts im digitalen Zeitalter verknüpft. Es wird untersucht, wie Verfügungs-, Vergütungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte künftig im Verhältnis zum wachsenden öffentlichen Interesse am Zugang zu Informationen stehen sollen.
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Verwaiste Werke - die Schrankenregelung der §§ 61 ff. UrhG, Lydia Tilch
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2015
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