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Die richterliche Anordnung von Informationsgesprächen nach § 135 FamFG (Außergerichtliche Konfliktbeilegung)

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Mit der Einführung des § 135 FamFG 2009 hat der Gesetzgeber ein Novum im deutschen Prozessrecht geschaffen, das dem Familienrichter die Anordnung eines kostenfreien Informationsgesprächs über Mediation oder andere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung ermöglicht. Diese Regelung bringt praktische Probleme mit sich, insbesondere in Bezug auf die Bedeutung der Kostenfreiheit und die Frage, wer die Kosten tatsächlich trägt. Zudem wirft sie konflikttheoretische und verfassungsrechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Freiwilligkeit in der Mediation. Die Studie analysiert zunächst die relevanten Regelungen, insbesondere § 135 FamFG und die Kostensanktion des § 150 Abs. 4 Satz 2 FamFG, die einen kostenrechtlichen Nachteil für Beteiligte vorsieht, die der Anordnung nicht nachkommen. Ein Vergleich mit Parallelregelungen in England zeigt, dass sowohl der Grundgedanke als auch die Kostensanktion vielversprechend sind. Die konflikttheoretische Auseinandersetzung verdeutlicht die Notwendigkeit, das Freiwilligkeitspostulat in der Mediation gezielt zu durchbrechen. Der zentrale Teil der Studie untersucht die Regelungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive, wobei die Frage aufgeworfen wird, ob der Gesetzgeber die Parteien zu ihrem (Mediations-)Glück zwingen darf. Abschließend werden zwei Umfragen zur praktischen Anwendung der Regelung betrachtet.

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Die richterliche Anordnung von Informationsgesprächen nach § 135 FamFG (Außergerichtliche Konfliktbeilegung), Matthias Winter

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Jaar van publicatie
2015
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