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Eine Eigentumsgarantie ist ein fundamentales Menschenrecht für die menschliche Freiheit, das auf völkerrechtlicher Ebene durch drei Schutzsysteme gesichert wird: das völkergewohnheitsrechtliche Fremdenrecht, das Internationale Investitionsschutzrecht und die Internationale Menschenrechtsordnung. Letztere schützt die Eigentumsgarantie für alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Obwohl diese Garantie in regionalen Menschenrechtsverträgen in Europa, Amerika, Afrika und den arabischen Staaten verankert ist, fehlt eine universelle Sicherung in einem globalen Menschenrechtsvertrag. Die vorherrschende Meinung in der Völkerrechtslehre besagt, dass es kein universelles Menschenrecht auf Eigentum gibt. Diese Untersuchung hinterfragt diese Auffassung, indem sie die Kodifizierungen in regionalen Verträgen und die Verankerung in den Verfassungen vieler Staaten betrachtet. Durch einen umfassenden Rechtsvergleich wird die Existenz einer universellen Eigentumsgarantie als ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht belegt. Zudem werden inhaltliche Schnittpunkte ermittelt, um den Inhalt dieser universellen Garantie zu bestimmen. Bei der Frage der Entschädigungszahlungen, insbesondere in außergewöhnlichen Umständen, wird ein eigener Vorschlag für einen Entschädigungsstandard entwickelt. Schließlich wird die rechtsphilosophische Dimension erörtert, ob die Eigentumsgarantie als Naturrecht existiert und wie dieser moralische Anspruch in
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Die Existenz einer Eigentumsgarantie als universelles Menschenrecht im positiven Völkerrecht unter Berücksichtigung naturrechtlicher Erwägungen, Anna Maria Fischbach
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- Jaar van publicatie
- 2015
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