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Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

unter Einschluss des Reglements über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE)

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Die Bedeutung des Verwaltungsverfahrensrechts nimmt rasant zu. Im Gleichschritt entwickelt sich die Behörden- und Gerichtspraxis. Qualifizierte Autorinnen und Autoren aus Gerichten, Advokatur und Hochschulen stellen einen fundierten Wissenstransfer auf praxis- und lösungsorientierte Weise sicher. Mit der vorliegenden 3. Auflage werden (i) zunächst Gesetzesänderungen im VwVG, die Implikationen des Datenschutzgesetzes sowie die geplante Bundesregelung für die elektronische Kommunikation in der Justiz, welche auch für Bundesverwaltungsbehörden gelten wird, behandelt. (ii) Umfassend verarbeitet werden die Kasuistik von Behörden und Gerichten sowie die Lehre zu umstrittenen Rechtsfragen. (iii) Schliesslich können kantonale Behörden und Gerichte den Kommentar als Orientierungshilfe heranziehen.

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Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG), Bernhard Waldmann

Taal
Jaar van publicatie
2023
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Titel
Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)
Ondertitel
unter Einschluss des Reglements über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE)
Taal
Duits
Jaar van publicatie
2023
ISBN10
3725583110
ISBN13
9783725583119
Reeks
Aantekening
Die Bedeutung des Verwaltungsverfahrensrechts nimmt rasant zu. Im Gleichschritt entwickelt sich die Behörden- und Gerichtspraxis. Qualifizierte Autorinnen und Autoren aus Gerichten, Advokatur und Hochschulen stellen einen fundierten Wissenstransfer auf praxis- und lösungsorientierte Weise sicher. Mit der vorliegenden 3. Auflage werden (i) zunächst Gesetzesänderungen im VwVG, die Implikationen des Datenschutzgesetzes sowie die geplante Bundesregelung für die elektronische Kommunikation in der Justiz, welche auch für Bundesverwaltungsbehörden gelten wird, behandelt. (ii) Umfassend verarbeitet werden die Kasuistik von Behörden und Gerichten sowie die Lehre zu umstrittenen Rechtsfragen. (iii) Schliesslich können kantonale Behörden und Gerichte den Kommentar als Orientierungshilfe heranziehen.