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"Whistleblowing", das Publikmachen von Missständen auf internen oder externen Wegen, beschäftigt inzwischen seit längerem die Öffentlichkeit und ist vielfacher Diskussionsgegenstand in der Wissenschaft. Auslöser für dieses Phänomen können ganz persönliche Motive sein oder auch altruistische Zwecke, wie beispielsweise der Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit. Oftmals wird man beide Aspekte kaum voneinander trennen können. Auch aus einem internationalen Blickwinkel eröffneten erst die Hinweise des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden den Blick auf das tatsächliche Ausmaß an den weitreichenden, weltweiten Überwachungs- und Spionageaktivitäten der Geheimdienste der Vereinigten Staaten und von deren Partnerdiensten. Edward Snowden floh, wohlwissend um die Konsequenzen seiner Offenbarung, anschließend nach Russland ins Exil. Er wurde wegen Spionage angeklagt und verlor seinen Arbeitsplatz. Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Diskussionen in Deutschland zum Thema "Whistleblowing" hat man sich bisher ganz überwiegend auf die Untersuchung der Situation von Arbeitnehmerverhältnissen konzentriert. Wie es dabei um Beamte bestellt ist und welche Spielräume für sie bei der Offenbarung von Missständen existieren und geschaffen werden können, wurde bisher nicht in diesem Umfang erörtert. Die besondere Verfassungstradition des deutschen Berufsbeamtentums, die sogenannten ,hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums', stellen dabei die besondere Herausforderung dar, wenn es darum geht, mögliche Denkmodelle und Lösungsansätze zur Verbesserung der Missstandsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung und zu einem verbesserten Schutz für Whistleblower zu entwickeln. Insbesondere stellt sich in diesem Kontext dabei die Frage, inwieweit sich grundsätzliche Lösungsansätze trotz aller Statusunterschiede aus dem Arbeitnehmerbereich auch auf den Beamtenbereich in angepasster Form übertragen lassen
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Whistleblowing durch Beamte, Hans-Armin Weirich
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2017
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