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Bei einem (Fahrnis-)Kaufvertrag sind Käufer und Verkäufer gemäß Art. 184 Abs. 2 OR verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig zu erbringen. In der Praxis weicht man jedoch häufig von dieser Regel ab und begründet eine Vorleistungspflicht des Verkäufers, was den Interessen des Käufers entgegenkommt, da dieser die gewünschte Ware erhält, ohne sofort bezahlen zu müssen. Für den Verkäufer ergibt sich ein Sicherungsproblem, da der Eigentumsübergang unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises erfolgt (Art. 714 Abs. 1 ZGB) und das Faustpfandprinzip (Art. 884 Abs. 1/3 ZGB) keine Möglichkeit bietet, ein Pfandrecht an der veräußerten Ware zu bestellen. Das Gesetz ermöglicht es dem Verkäufer, den Eigentumsübergang durch einen Eigentumsvorbehalt (Art. 715 f. ZGB) an die Kaufpreiszahlung zu knüpfen, um seine Forderung dinglich abzusichern. Die vorliegende Dissertation aus St. Gallen untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Regelung, wobei der Schwerpunkt auf sachenrechtlichen Aspekten liegt. Auch schuld- und zwangsvollstreckungsrechtliche Probleme werden berücksichtigt. Zudem werden ausgewählte 'Erweiterungsformen' des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt analysiert, die in Deutschland von großer praktischer Bedeutung sind, in der Schweiz jedoch wenig bekannt und kaum wissenschaftlich erforscht wurden.
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Der Kauf unter Eigentumsvorbehalt im schweizerischen Recht, Peter Loher
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2018
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