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Strafrecht BT II

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Das Skript BT II ist in zwei Teile untergliedert: Im ersten Teil werden die Straftaten gegen Individualrechtsgüter behandelt. Neben den Rechtsgütern Leib und Leben sind dies vor allem auch die persönliche Freiheit und die Ehre. Gegenstand des zweiten Teils sind die Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit. Unter anderem werden hier die Straftaten gegen die Rechtspflege, Aussage-, Urkunden- und Brandstiftungsdelikte thematisiert. Besonderes Augenmerk wird auf die falltypischen Problemstellungen gelegt, welche durch Beispiele und kleine Fälle illustriert werden. Schließlich werden systematische Zusammenhänge durch Übersichten veranschaulicht, um das Lernverständnis nachhaltig zu fördern. So fühlen Sie sich auf Klausur, Hausarbeit und Examen sicher vorbereitet. Inhalt: Straftaten gegen Individualrechtsgüter, z. B. Leib und Leben Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit, z. B. Rechtspflege, Rechtsverkehr, Verkehrsgefährdung

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Strafrecht BT II, Karl-Edmund Hemmer

Taal
Jaar van publicatie
2021
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(Paperback)
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Taal
Duits
Uitgever
Hemmer-Wuest
Jaar van publicatie
2021
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
212
ISBN10
3968380177
ISBN13
9783968380179
Reeks
Aantekening
Das Skript BT II ist in zwei Teile untergliedert: Im ersten Teil werden die Straftaten gegen Individualrechtsgüter behandelt. Neben den Rechtsgütern Leib und Leben sind dies vor allem auch die persönliche Freiheit und die Ehre. Gegenstand des zweiten Teils sind die Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit. Unter anderem werden hier die Straftaten gegen die Rechtspflege, Aussage-, Urkunden- und Brandstiftungsdelikte thematisiert. Besonderes Augenmerk wird auf die falltypischen Problemstellungen gelegt, welche durch Beispiele und kleine Fälle illustriert werden. Schließlich werden systematische Zusammenhänge durch Übersichten veranschaulicht, um das Lernverständnis nachhaltig zu fördern. So fühlen Sie sich auf Klausur, Hausarbeit und Examen sicher vorbereitet. Inhalt: Straftaten gegen Individualrechtsgüter, z. B. Leib und Leben Straftaten gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit, z. B. Rechtspflege, Rechtsverkehr, Verkehrsgefährdung