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Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft, die die Regelungen zur Eingliederungshilfe aus dem sozialhilferechtlichen Rahmen herausnimmt und als eigenständige Teilhabeleistung im SGB IX verankert. Die Neuerungen betreffen Leistungsträger, Leistungsberechtigte, Anspruchserfordernisse, sowie Reha- und Teilhabeleistungen und deren Besonderheiten. Zudem werden die Bedarfsermittlung und das Gesamtplanverfahren zur Koordinierung der Leistungen neu geregelt, ebenso wie die Einkommens- und Vermögensberechnung und die Rahmenverträge. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten sich umgehend mit diesen Änderungen vertraut machen, um den Übergang optimal zu gestalten. Diese Arbeitshilfe erleichtert die Einarbeitung in die neuen Regelungen des SGB IX durch eine präzise Gegenüberstellung der alten Vorschriften im SGB XII und den neuen Regelungen. Die optische Hervorhebung der Änderungen bietet einen schnellen Überblick über die neuen Bestimmungen und deren Beziehung zu den bisherigen Regelungen. Gesetzesbegründungen erläutern die Neuerungen und bieten Umsetzungshinweise. Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weitere Informationen zur Umsetzung sind auf der Website verfügbar. Thomas Knoche, Diplom-Sozialpädagoge, bringt über 30 Jahre Erfahrung in der Behindertenarbeit mit.
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Bundesteilhabegesetz Reformstufe 3: Neue Eingliederungshilfe, Thomas Knoche
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2019
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