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„Homosexualität ist keine Krankheit und somit auch nicht behandlungsbedürftig.“ (Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, Juni 2019) Diese Erkenntnis war lange Zeit nicht selbstverständlich. In der Bundesrepublik Deutschland war Homosexualität strafbar, insbesondere männliche Homosexualität, die in § 175 StGB verankert war. Die Verfasserin analysiert die Definition von Homosexualität aus biologistischer und soziologisch-kultureller Perspektive und beleuchtet die Straflosigkeit weiblicher Homosexualität. Die Entwicklung der Strafbarkeit männlicher Homosexualität wird dargestellt, einschließlich der Urteilsbegründungen während und nach der nationalsozialistischen Herrschaft. Zudem wird der langwierige Prozess der Entkriminalisierung sowie die Reformen, die zu diesem Prozess führten, untersucht. Im Juli 2017 unternahm die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ einen Versuch zur Rehabilitierung der betroffenen Männer. Die Verfasserin analysiert den Erfolg dieses Vorhabens. § 175 StGB wird unter der Radbruchsche Formel betrachtet, die besagt, dass „unerträglich“ ungerechte Gesetze der Gerechtigkeit weichen müssen. Es wird untersucht, ob § 175 StGB als solches Gesetz gilt, und der Einfluss von Moralpolitik auf das Strafrecht wird beleuchtet. Schließlich wird die aktuelle strafrechtliche Lage von Homosexuell
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Der § 175 StGB als „gesetzliches Unrecht“?, Laura Gabriela Tanneberger
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2019
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- (Paperback)
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