Bookbot

Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht

Qualitativ empirische Einblicke am Beispiel des § 54a KWG

Parameters

  • 258bladzijden
  • 10 uur lezen

Meer over het boek

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.

Een boek kopen

Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht, Michael Huff

Taal
Jaar van publicatie
2023
Bindwijze
(Paperback)
Zodra we het ontdekt hebben, sturen we een e-mail.

Betaalmethoden

Nog niemand heeft beoordeeld.Tarief

Titel
Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht
Ondertitel
Qualitativ empirische Einblicke am Beispiel des § 54a KWG
Taal
Duits
Uitgever
Nomos
Jaar van publicatie
2023
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
258
ISBN10
3756004856
ISBN13
9783756004850
Reeks
Aantekening
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.