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Künstliche Intelligenz in Kommunikation und Kunst

Eine verfassungsrechtliche Betrachtung

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Künstliche Intelligenz macht auch vor der Kommunikation und Kunst keinen Halt. Im Gegenteil schwingt sie sich in Form von Social oder Chat Bots immer stärker zu einem Kommunikationspartner des Menschen auf und vollbringt in der Kunst in Kooperation mit dem Menschen, aber auch vollkommen eigenständig, erstaunlich kreative Leistungen. Vor diesem Hintergrund geht Amelie Rossipaul der Frage nach, wie sich kommunikative und kreative Künstliche Intelligenz in das (Grund-)Rechtssystem integrieren lässt. Dabei handelt sie die fragilen Beziehungen zwischen Mensch und Maschine unter Berücksichtigung der Anthropozentrik der Rechtsordnung juristisch aus und begründet einen eigenen (grund-)rechtlichen Status Künstlicher Intelligenz. Dieser wird für die Meinungs- und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) ausdifferenziert, um schließlich die jeweiligen grundrechtstheoretischen Überlegungen anhand konkreter Anwendungsfälle fruchtbar zu machen.

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Künstliche Intelligenz in Kommunikation und Kunst, Amelie Rossipaul

Taal
Jaar van publicatie
2023
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(Paperback)
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Titel
Künstliche Intelligenz in Kommunikation und Kunst
Ondertitel
Eine verfassungsrechtliche Betrachtung
Taal
Duits
Uitgever
Mohr Siebeck
Jaar van publicatie
2023
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
323
ISBN10
3161623134
ISBN13
9783161623134
Reeks
Aantekening
Künstliche Intelligenz macht auch vor der Kommunikation und Kunst keinen Halt. Im Gegenteil schwingt sie sich in Form von Social oder Chat Bots immer stärker zu einem Kommunikationspartner des Menschen auf und vollbringt in der Kunst in Kooperation mit dem Menschen, aber auch vollkommen eigenständig, erstaunlich kreative Leistungen. Vor diesem Hintergrund geht Amelie Rossipaul der Frage nach, wie sich kommunikative und kreative Künstliche Intelligenz in das (Grund-)Rechtssystem integrieren lässt. Dabei handelt sie die fragilen Beziehungen zwischen Mensch und Maschine unter Berücksichtigung der Anthropozentrik der Rechtsordnung juristisch aus und begründet einen eigenen (grund-)rechtlichen Status Künstlicher Intelligenz. Dieser wird für die Meinungs- und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) ausdifferenziert, um schließlich die jeweiligen grundrechtstheoretischen Überlegungen anhand konkreter Anwendungsfälle fruchtbar zu machen.