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Wer einem anderen etwas zuwendet, verbindet damit Erwartungen. Werden diese nicht erfüllt, kann der Zuwendende ein Interesse daran haben, die Zuwendung rückabzuwickeln und das Objekt zurückzuerhalten. Die Voraussetzungen und die Berücksichtigung dieses Restitutionsinteresses sind zentrale Regelungsgegenstände des BGB. Das BGB sieht verschiedene Rückabwicklungsinstitute vor, deren Anwendung oft zu unterschiedlichen und unbefriedigenden Ergebnissen führt. Literatur und Rechtsprechung befassen sich vor allem mit konkreten Einzelproblemen isolierter Zuwendungen und deren Rückabwicklung, was eine systematische Gesamterfassung der Problematik erschwert. Die vorliegende Arbeit entwickelt ein umfassendes theoretisches Gesamtsystem, das für die verschiedenen rechtlichen Instrumente zur Rückabwicklung von Zuwendungen gilt und eine einheitliche Bewertung ermöglicht. Die praktische Relevanz der Ergebnisse wird durch die Einordnung der umstrittenen Rechtsinstitute „Synallagma“ und „Leistungskondiktion“ in das erarbeitete System dokumentiert. Die neue dogmatische Perspektive bietet überzeugende Lösungen für viele Einzelprobleme, wie die Einordnung des Ringtauschs, die Begründung des Anspruchs aus Minderung, den Anwendungsbereich des 818 Abs. 3 BGB und die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in Mehrpersonenverhältnissen.
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Zuwendungsrisiko und Restitutionsinteresse, Christian Lutz
- Taal
- Jaar van publicatie
- 1998
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