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Der Begriff des geistigen Eigentums hat in den letzten zehn Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere seit der Wiederaufnahme durch den Gesetzgeber im Jahr 1990. Eine wichtige Quelle dieser Renaissance ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Immaterialgüterrechte als Teil des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs betrachtet. Der internationale Begriff 'Intellectual Property' verweist ebenfalls auf das Konzept des geistigen Eigentums. In Deutschland wird der Begriff jedoch häufig kritisiert, da er die Unterschiede zwischen Sacheigentum und Immaterialgüterrechten verwischt. Der Konflikt entsteht durch die unklare Bedeutung des Begriffs: Ist 'geistiges Eigentum' lediglich eine politische Metapher oder eine rechtliche Institution, die den Regelungsinhalt des § 90 BGB betrifft? Handelt es sich um ein subjektives Recht oder eine Theorie, die dessen Geltungsgrund beschreibt? Um diese Fragen zu klären, wird ein umfassender Vergleich zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum angestellt. Der Autor verfolgt die Entwicklung des Begriffs und erläutert die verschiedenen Interpretationen. Er vergleicht die Schutzvoraussetzungen, Inhalte und Mechanismen der Sonderschutzrechte mit den Prinzipien des Sachenrechts und zeigt sowohl die Homogenität als auch die Unterschiede zwischen den beiden Bereichen auf. Abschließend werden die Konsequenzen aus dieser Strukturähnlichkeit erörtert.
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Geistiges Eigentum, Volker Michael Jänich
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2002
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