Meer dan een miljoen boeken binnen handbereik!
Bookbot

Die Rechtsfolgenseite des § 190 Satz 2 StGB

Meer over het boek

„Ich finde überhaupt weder in Lehrbüchern noch in Commentaren eine exakte Auslegung des § 190.“ (Binding 1877) Dieser Satz bleibt relevant, da die Vorschrift auf den ersten Blick unscheinbar wirkt: „§ 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil. Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist.“ Bisher hat sich niemand herausgefordert gefühlt, die Tatbestands- und Rechtsfolgenseite dieses Paragrafen umfassend zu analysieren. Diese Abhandlung zielt darauf ab, die Rechtsfolgenseite des Satzes 2 zu beleuchten. Die zentrale These lautet, dass die Interpretation, die § 190 S. 2 nur eine „Minimalbedeutung“ zuspricht, korrekt ist. Die Vorschrift ordnet lediglich an, dass der Beweis der Wahrheit nicht geführt werden kann, ohne weitergehende Rechtsfolgen wie Beweisverbot oder materielle Modifikationen zu schaffen. Daher ist sie in Fällen, in denen die Unwahrheit der Äußerung vorausgesetzt wird, bedeutungslos. Trotz dieser Argumentation wird heute oft betont, dass beide Bestimmungen in § 190 auch für andere Paragraphen anwendbar seien, was die Bedeutung von § 190 S. 2 in diesem Kontext weiter in Frage stellt. Bindings Kritik an der ungenauen Auslegung und der

Een boek kopen

Die Rechtsfolgenseite des § 190 Satz 2 StGB, Bernhard Janssen

Taal
Jaar van publicatie
2003
Zodra we het ontdekt hebben, sturen we een e-mail.

Betaalmethoden

Nog niemand heeft beoordeeld.Tarief